Untersuchung für Atemschutzgeräteträger

Feuerwehrtauglichkeit (G 26.3) Atemschutzgeräte

Das Tragen von schweren Atemschutz stellt eine hohe  Anforderung an die körperliche Eignung. Diese muß durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G26 Atemschutzgeräte" festgestellt und überwacht werden (Feuerwehrdienstvorschrift "Atemschutz" FwDV7).


• Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26 muss von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" durchgeführt werden. Dieser stellt auch die ärztliche Bescheinigung aus.
 
Die Erstuntersuchung bei der G 26.3 erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit. Es gelten folgende Nachuntersuchungsfristen:
 ° bei Geräteträgern bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten

° bei Trägern von Geräten über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten

Bitte beachten Sie, die Untersuchung dauert ca. 1-1,5h die wir vorher fest für Sie einplanen.Sollten Sie zu dem Termin verhinder sein, bitten wir deshalb unbedingt um rechtzeitige Absage.

Es ist sinnvoll, wenn Sie zur Untersuchung am Fahrradergometer eine bequeme Hose (Jogginghose,Turnhose) und ein Handtuch mitbringen.

Bildquelle: pixabay.com
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Untersuchungsinhalte

Untersuchung G 26.3 (Gruppe 3) – Inhalt
•    Laborwerte (Blut, Urin)
•    Lungenfunktionstest
•    Ergometrie (Belastungs-EKG; Die Anforderungen

      sind Abhängig vom Alter)
•    Sehtest
•    Hörtest
•    Ärztliche Untersuchung
•    ggf. Röntgen der Lunge